Cannabis: Wann zahlt die Krankenkasse?
Zusammenfassung
Die GKV kann die Kosten fuer medizinisches Cannabis uebernehmen. Voraussetzung ist eine schwerwiegende Erkrankung und gescheiterte Standardtherapie. Der Antrag wird vom Arzt gestellt.
Gemaess Paragraph 31 Absatz 6 SGB V haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von Blueten oder Extrakten, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und Standardtherapien nicht ausreichend wirken.
Der behandelnde Arzt stellt den Antrag bei der Krankenkasse. Diese muss innerhalb von drei Wochen entscheiden (fuenf Wochen bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes). Bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.
Haeufige Fragen
Wie stelle ich den Antrag?
Der behandelnde Arzt stellt den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Sie muessen keinen eigenen Antrag schreiben.
Was tun bei Ablehnung?
Sie koennen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. In vielen Faellen ist der Widerspruch erfolgreich.
Letzte Aktualisierung: 1. April 2026

