Cannabis-Verordnung in Deutschland

Zusammenfassung

Ein Cannabis-Rezept kann von jedem approbierten Arzt in Deutschland ausgestellt werden. Seit dem Cannabisgesetz 2024 ist kein BtM-Rezept mehr erforderlich.

Medizinisches Cannabis wird in Deutschland seit 2017 als verschreibungspflichtiges Arzneimittel anerkannt. Mit dem Cannabisgesetz (CanG) 2024 wurde Cannabis aus dem Betaeubungsmittelgesetz (BtMG) herausgenommen, was den Verschreibungsprozess erheblich vereinfacht hat.

Jeder approbierte Arzt – Hausarzt oder Facharzt – kann ein Cannabis-Rezept ausstellen. Eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse ist fuer Privatrezepte nicht erforderlich. Bei Kassenrezepten muss der Arzt einen Antrag stellen.

Die Kosten fuer medizinisches Cannabis variieren je nach Sorte und Menge. Privatrezepte werden vollstaendig vom Patienten getragen; Kassenrezepte unterliegen der ueblichen Zuzahlung von 5-10 Euro.

Haeufige Fragen

Kann jeder Arzt Cannabis verschreiben?
Ja, jeder approbierte Arzt in Deutschland kann seit 2024 Cannabis verschreiben. Es ist kein Facharzt erforderlich.
Brauche ich noch ein BtM-Rezept?
Nein, seit April 2024 genuegt ein normales Privat- oder Kassenrezept.
Was kostet Cannabis auf Privatrezept?
Die Kosten variieren je nach Sorte zwischen ca. 5 und 15 Euro pro Gramm.
Letzte Aktualisierung: 1. April 2026

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