Cannabis-Verordnung in Deutschland
Zusammenfassung
Ein Cannabis-Rezept kann von jedem approbierten Arzt in Deutschland ausgestellt werden. Seit dem Cannabisgesetz 2024 ist kein BtM-Rezept mehr erforderlich.
Medizinisches Cannabis wird in Deutschland seit 2017 als verschreibungspflichtiges Arzneimittel anerkannt. Mit dem Cannabisgesetz (CanG) 2024 wurde Cannabis aus dem Betaeubungsmittelgesetz (BtMG) herausgenommen, was den Verschreibungsprozess erheblich vereinfacht hat.
Jeder approbierte Arzt – Hausarzt oder Facharzt – kann ein Cannabis-Rezept ausstellen. Eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse ist fuer Privatrezepte nicht erforderlich. Bei Kassenrezepten muss der Arzt einen Antrag stellen.
Die Kosten fuer medizinisches Cannabis variieren je nach Sorte und Menge. Privatrezepte werden vollstaendig vom Patienten getragen; Kassenrezepte unterliegen der ueblichen Zuzahlung von 5-10 Euro.

